No-Fly-Zones im Rhein-Main-Gebiet: Wo Drohnenflüge verboten sind

Was sind No-Fly-Zones?

Als No-Fly-Zones bezeichnet man Gebiete, in denen Drohnenflüge ohne Genehmigung grundsätzlich verboten sind. Das dient dem Schutz von Menschen, Infrastruktur, Umwelt und öffentlicher Sicherheit.

In Deutschland werden solche Zonen oft über § 21h LuftVO geregelt und in digitalen Karten (dipul) dargestellt.

Zonen laut § 21h LuftVO – ein Überblick

Gemäß der Gesetzgebung gibt es mehrere Kategorien, bei denen Flüge eingeschränkt oder untersagt sind, z. B.:

  • Flughäfen und große Flugplätze: innerhalb von 1.000 m um das Gelände plus erweiterte Anflugbereiche.
  • Lufträume rund um Flughäfen (Aerodrome zones): bis 1.500 m lateral, je nach Zone mit Einschränkungen.
  • Industrieanlagen, Energieversorgungszonen, staatliche Einrichtungen: in 100 m Abstand besondere Regelungen nötig.
  • Verkehrswege (Bundesstraßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen): Drohnenflüge über und nahe solchen Einrichtungen sind oft genehmigungspflichtig.
  • Gegenstände der Staatsgewalt und Behörden: ähnliche Restriktionen laut § 21h(3) Nr. 4.

Diese geografischen Zonen sind interaktiv im dipul Map Tool einsehbar, damit Piloten vorab prüfen können, ob ihr Ziel im regulierten Gebiet liegt.

No-Fly-Zonen konkret im Rhein-Main-Bereich

  • Frankfurt Airport CTR / Anflugzonen: In direkter Nähe zum Flughafen gelten strikte Regelungen – Freigabe durch DFS nötig.
  • 1,5 km-Zonen um Flughäfen & Flugplätze: Generelles Verbot oder nur mit Ausnahmegenehmigung.
  • Luftverkehrsflächen & kontrollierte Zonen (TMZ, RMZ): zusätzliche Genehmigungen nötig.
  • Naturschutzgebiete & Landschaftsschutzgebiete: oft Beschränkungen oder vollständige Flugverbote für Drohnen.
  • Innenstadtkerne & historische Zentren: in manchen Städten über Sonderverordnungen oder kommunale Regelungen eingeschränkt.

Beispiel: Innenstadtflug Frankfurt

Ein Video über die Skyline ist toll – aber ohne ATC-Freigabe, Kooperation mit DFS und Kenntnis lokaler Flughafenzonen kann der Flug illegal sein. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder nach § 315 StGB oder Ordnungsstrafen.

Tipps, um No-Fly-Zonen zu meiden

  • Dipul Map & Droniq App prüfen vor jedem Flug (aktuelle Zonen)
  • Alternative Perspektiven planen, wenn dein Ziel in oder nahe einer No-Fly-Zone liegt
  • Genehmigungen rechtzeitig einholen bei Flügen in Randbereichen
  • Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und ggf. Städteplanungsämtern

Fazit

Wer die No-Fly-Zonen kennt, navigiert sicher. Im Rhein-Main-Gebiet sind viele begehrte Spots oft rechtlich eingeschränkt – doch mit Planung, Tools und Profis lassen sich beeindruckende Aufnahmen dennoch realisieren.

Mit ImmoDrohne Rhein-Main prüfen wir Ihre Wunschflächen – und fliegen nur dort, wo wir rechtlich abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2025. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die zuständige Landesluftfahrtbehörde.