No-Fly-Zones im Rhein-Main-Gebiet: Wo Drohnenflüge verboten sind
Was sind No-Fly-Zones?
Als No-Fly-Zones bezeichnet man Gebiete, in denen Drohnenflüge ohne Genehmigung grundsätzlich verboten sind. Das dient dem Schutz von Menschen, Infrastruktur, Umwelt und öffentlicher Sicherheit.
In Deutschland werden solche Zonen oft über § 21h LuftVO geregelt und in digitalen Karten (dipul) dargestellt.
Zonen laut § 21h LuftVO – ein Überblick
Gemäß der Gesetzgebung gibt es mehrere Kategorien, bei denen Flüge eingeschränkt oder untersagt sind, z. B.:
- Flughäfen und große Flugplätze: innerhalb von 1.000 m um das Gelände plus erweiterte Anflugbereiche.
- Lufträume rund um Flughäfen (Aerodrome zones): bis 1.500 m lateral, je nach Zone mit Einschränkungen.
- Industrieanlagen, Energieversorgungszonen, staatliche Einrichtungen: in 100 m Abstand besondere Regelungen nötig.
- Verkehrswege (Bundesstraßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen): Drohnenflüge über und nahe solchen Einrichtungen sind oft genehmigungspflichtig.
- Gegenstände der Staatsgewalt und Behörden: ähnliche Restriktionen laut § 21h(3) Nr. 4.
Diese geografischen Zonen sind interaktiv im dipul Map Tool einsehbar, damit Piloten vorab prüfen können, ob ihr Ziel im regulierten Gebiet liegt.
No-Fly-Zonen konkret im Rhein-Main-Bereich
- Frankfurt Airport CTR / Anflugzonen: In direkter Nähe zum Flughafen gelten strikte Regelungen – Freigabe durch DFS nötig.
- 1,5 km-Zonen um Flughäfen & Flugplätze: Generelles Verbot oder nur mit Ausnahmegenehmigung.
- Luftverkehrsflächen & kontrollierte Zonen (TMZ, RMZ): zusätzliche Genehmigungen nötig.
- Naturschutzgebiete & Landschaftsschutzgebiete: oft Beschränkungen oder vollständige Flugverbote für Drohnen.
- Innenstadtkerne & historische Zentren: in manchen Städten über Sonderverordnungen oder kommunale Regelungen eingeschränkt.
Beispiel: Innenstadtflug Frankfurt
Ein Video über die Skyline ist toll – aber ohne ATC-Freigabe, Kooperation mit DFS und Kenntnis lokaler Flughafenzonen kann der Flug illegal sein. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder nach § 315 StGB oder Ordnungsstrafen.
Tipps, um No-Fly-Zonen zu meiden
- Dipul Map & Droniq App prüfen vor jedem Flug (aktuelle Zonen)
- Alternative Perspektiven planen, wenn dein Ziel in oder nahe einer No-Fly-Zone liegt
- Genehmigungen rechtzeitig einholen bei Flügen in Randbereichen
- Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und ggf. Städteplanungsämtern
Fazit
Wer die No-Fly-Zonen kennt, navigiert sicher. Im Rhein-Main-Gebiet sind viele begehrte Spots oft rechtlich eingeschränkt – doch mit Planung, Tools und Profis lassen sich beeindruckende Aufnahmen dennoch realisieren.
Mit ImmoDrohne Rhein-Main prüfen wir Ihre Wunschflächen – und fliegen nur dort, wo wir rechtlich abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns jetzt!
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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2025. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die zuständige Landesluftfahrtbehörde.