Die atemberaubende Luftaufnahme über einem Einfamilienhaus, der Kameraflug durch ein modernes Bürogebäude oder ein Überblick über eine ganze Neubausiedlung – Drohnen haben das Immobilienmarketing revolutioniert. Sie zeigen Perspektiven, die früher nur mit teuren Hubschrauberflügen möglich waren.
Doch so frei wie der Blick aus der Luft ist die rechtliche Lage nicht. Für Drohnenaufnahmen gelten in Deutschland und Europa klare Regeln. Verstöße können teuer werden – mit Bußgeldern von mehreren Tausend Euro oder gar einem Flugverbot. Wer Immobilien rechtssicher in Szene setzen möchte, sollte die wichtigsten Vorgaben kennen.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt europaweit die EU-Drohnenverordnung (Verordnung (EU) 2019/947 und 2019/945). Sie ersetzt die früheren nationalen Regelungen und sorgt für einheitliche Standards in allen Mitgliedsstaaten der EASA (European Union Aviation Safety Agency).
Die Verordnung teilt Drohneneinsätze in drei Kategorien ein:
Die meisten professionellen Immobilienvideos fallen also in die offene Kategorie.
Betreiber von Drohnen sind seit 2021 verpflichtet, sich bei der nationalen Behörde zu registrieren. In Deutschland ist hierfür das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig.
Damit ist für Behörden klar nachvollziehbar, wer hinter einem Flug steht – ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Verantwortung.
Neben der Registrierung brauchen viele Piloten einen EU-Kompetenznachweis. Für Immobilienaufnahmen sind zwei Varianten wichtig:
Makler oder Verkäufer, die „mal eben“ eine Drohne starten möchten, sind hier schnell außerhalb des rechtlich Erlaubten, wenn sie nicht über die entsprechenden Nachweise verfügen.
In Deutschland gilt die Pflicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung (§ 43 LuftVG). Sie deckt Schäden ab, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen.
Ein Unfall – etwa ein Schaden am Dach eines Nachbarhauses – kann sonst schnell existenzbedrohend werden.
Wer Immobilien mit Drohnen filmen will, bewegt sich meist in der offenen Kategorie. Hier gelten klare Rahmenbedingungen:
Für dein Einsatzgebiet Rhein-Main gilt ein zusätzlicher Faktor: die Nähe zum Frankfurter Flughafen (FRA), einem der größten Flughäfen Europas.
Wer hier Immobilienaufnahmen plant, braucht fast immer eine behördliche Ausnahmegenehmigung.
Ein Makler möchte ein Reihenhaus mit Drohne filmen.
Drohnen sind ein starkes Werkzeug im Immobilienmarketing. Doch ohne Kenntnis der rechtlichen Vorgaben sind sie ein Risiko. Mit der EU-Drohnenverordnung, den Vorgaben des LBA und den speziellen Einschränkungen im Rhein-Main-Gebiet gibt es klare Regeln, die einzuhalten sind.
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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2025. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die zuständige Landesluftfahrtbehörde.